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In welchem Fall darf eine Gartenhilfe auf Rechnung arbeiten?

Ist Ihre Gartenhilfe selbständig tätig, können Sie die erbrachte Leistung über eine Rechnung vergüten und müssen Ihre Gartenhilfe nicht anmelden.

Um Rechnungen auszustellen, muss die Gartenhilfe unter eigenem Namen, auf eigene Rechnung am Markt sichtbar sein und einen Gewerbeschein besitzen. Eine regelmäßige Tätigkeit für mehrere Stammkunden hingegen reicht für eine Selbstständigkeit nicht aus.

Sind Sie unsicher, ob Ihre Gartenhilfe tatsächlich selbständig ist, lassen Sie sich unbedingt beim ersten Engagement die Gewerbeberechtigung und den Versicherungsnachweis vorlegen.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Wie stelle ich eine Gartenhilfe an?