Wie viel kostet eine Gartenhilfe?

Wie hoch ist der Stundenlohn?

Der Mindestlohn von ausgebildeten Gärtner:innen liegt in Deutschland seit dem 01.01.2024 bei 12,41 € brutto. Je nach Berufserfahrung und Qualifikation kann der Stundenlohn zwischen 12,41 € und 18 € brutto variieren.

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Beim Festlegen des Stundenlohns spielen verschiedene Faktoren eine wichtige Rolle wie die anfallenden Aufgaben, die Qualifikation und Erfahrung der Gartenhilfe und das regionale Lohn-Niveau. Auf Helplio können Sie vor der Kontaktaufnahme sehen, welchen Stundenlohn die Gartenhilfe verlangt und diesen Wert als Orientierung nehmen. Je nach Qualifikation können Sie etwa mit dem folgenden Brutto-Stundenlohn für eine Gartenhilfe rechnen:

Gartenhilfe ohne Berufserfahrung
Empfehlung: 12,41 - 14 €
Gartenhilfe mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung
Empfehlung: 15 - 17 €
Ausgebildete:r Gärtner:in
Empfehlung: 18 - 25 €
Alle Löhne sind Bruttoangaben
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Diese Werte basieren auf einem deutschlandweiten Durchschnitt. Bitte beachten Sie, dass es sich hier um den Brutto-Stundenlohn handelt. Das bedeutet, dass davon noch die Sozialabgaben abgezogen werden. Deshalb ist der Netto-Stundenlohn, den Ihre Gartenhilfe am Ende bekommt, etwas niedriger.

Wie sich der Brutto-Lohn und die Gesamtkosten im Detail zusammensetzen, können Sie beispielsweise mit diesem Brutto-Netto-Rechner berechnen:

Beiträge von Gartenhilfen berechnen

Welche Kosten können noch hinzukommen?

Ist Ihre Gartenhilfe nicht selbstständig gemeldet, dann ist die Anstellung als Minijob am einfachsten. Nachdem Sie Ihre Gartenhilfe bei der Minijob-Zentrale angemeldet haben, müssen Sie vom Brutto-Lohn 31,45 % an die Minijob-Zentrale für Sozialversicherungen abführen. Da die Gartenhilfe nur den Nettolohn ausbezahlt bekommt, hat sie ihren Beitrag an die Sozialversicherung bereits geleistet.

Als Arbeitgeber:in müssen Sie keine zusätzliche Unfallversicherung abschließen. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden zusammen mit den anderen Abgaben von der Minijob-Zentrale berechnet und eingezogen. Der Beitrag für die Unfallversicherung beträgt bundeseinheitlich 1,6 % des Arbeitsentgelts.

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